
Wertgutachten beziffern den Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt. Während der Hintergrund, vor dem diese Information benötigt wird, sehr verschieden sein kann (Erbfall, steuerliche Fragen, Scheidung, Beleihung für eine Kreditanfrage, etc.), sind die Methoden und das Expertenwissen, welches nötig ist, eindeutig und normiert.
Der Verfasser eines Wertgutachtens - nicht umsonst Sachverständiger genannt - verfügt über Fachwissen aus den Bereichen Recht, Technik und vor allem über ein fundiertes Verständnis für die ( finanz-) mathematischen Methoden, um den jeweiligen individuellen Fall in einem präzisen Gedanken-Modell zu artikulieren, welches final zu einem Ergebnis (Verkehrswert) gelangt.
Hierbei spielen die jeweiligen Gutachterausschüsse, welche als autonome Kollegial-Organe der Stadtverwaltung angegliedert sind, mit ihrer Kaufpreissammlung eine enorme Rolle. Indem sie -Jahr für Jahr- alle getätigten Immobilienverkäufe einer Stadt sammeln, auswerten und diese Information in den aktuellen Liegenschaftszinssatz einfließen lassen, geben sie dem Sachverständigen eine wichtige Stellgröße für seine Arbeit mit auf den Weg.
Am 1.7.2010 trat die neue Immobilienwertermittlungs-Verordnung in Kraft. Der Gesetzgeber schafft die Rechtsgrundlagen und sorgt somit für eine Vergleichbarkeit in der operativen Praxis der Wertermittlung. Die Aktualisierung der jeweiligen Rechtslage ist für jeden Wertermittler zwingende Voraussetzung.
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